Unser Wellnessangebot wird durch seine Vielfältigkeit höchsten Ansprüchen gerecht. Das exklusiv und geschmackvoll ausgestattete Aqua Vitalis bietet Ihnen Erholung mit jedem Komfort. • Hallenbad • Stadl- und Stubensauna • Biosauna • Solegrotte • Dampf-Tempel • Blütenbad • Hamam • Eisbrunnen • Fitness • Solarium (gegen Gebühr) • Heubad (gegen Gebühr) • Cleopatrabad (gegen Gebühr) • Serailbad (gegen Gebühr) • Ruheraum mit Wasserbetten und Sternenhimmel (Saunabereich für Jugendliche ab 16 Jahre)
und natürlich alle anderen Serviceleistungen, die man von einem gut geführten Hotel erwartet. Lift, Hotelhalle, Restaurant, großer Parkplatz direkt beim Haus, Sommerterrasse.
Alle Preise pro Person und Tag mit Halbpension inklusive aller Abgaben. Preisänderungen vorbehalten.
CHECK IN AB 15.00 UHR - CHECK OUT BIS 11.00 UHR
2 Vollzahler pro Zimmer. Zuschlag bei Einzelbelegung im Doppelzimmer +40% des Zimmerpreises. Weihnachtsmindestaufenthalt 11 Tage.
Menüwahl, Frühstücksbuffet, Salatbuffet und Dessertbuffet. Im Winter: am Nachmittag Kuchenbuffet oder Jause. 1x wöchentlich Galadiner. Silvesterball und Mitternachtsbuffet sind im Preis inclusive. Für nicht eingenommene Mahlzeiten wird nichts vergütet.
Kurzaufenthaltszuschlag: Sommer: EUR 10,-- Winter: EUR 12,--
Kinderermäßigung von 3-7 Jahre 50 %, 8-14 Jahre 30 % ab 15 Jahren 20 %. Kleinkinder 0-2 Jahre: Euro 15,-- im Sommer; Euro 25,-- im Winter
Hundegebühr: 20,00 EUR pro Tag.
Alle Zimmer mit Wohnräumen sind mehrbettig belegbar, großteils mit Balkon oder Terrasse. Alle Zimmer mit Radio, Telefon und Flat Screen TV und Safe. Ein Garagenplatz ist pro Zimmer inklusive. Konferenzräume 5 - 80 Personen.
Wir akzeptieren EC-Karten, Visa und Mastercard. Bankverbindung BLZ 57.000 Kontonummer 290056551 IBAN: AT 78 5700 0002 9005 6551 BIC: HYPTAT 22
Auszug aus den für uns geltenden österreichischen Hotelvertragsbedingungen: Rücktritt vom Beherbergungsvertrag: Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für 3 Tage zu bezahlen. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist das Gericht in Silz, Tirol, sachlich und örtlich zuständig. |